Novellen im Bankwesengesetz und im Handelsgesetzbuch brachten Änderungen für den Anhang des Jahresabschlusses von Kreditinstituten mit sich, die sich auch auf den Konzernanhang beziehen. Außerdem wurde der bisher unklare Umfang der Veröffentlichungspflicht geregelt. Dies hat den Autor veranlaßt, seine im Bankarchiv 11/95 veröffentlichte Tabelle der Angaben im Konzernanhang einer gründlichen Revision zu unterziehen und eine aktuelle Fassung auszuarbeiten.