Die Befreiungsbestimmung zur gerichtlichen Eintragungsgebühr für Pfandrechte für dieselbe Forderung, die an einem Grundbuchskörper und an einem Bauwerk erworben wird, knüpft an dieselben Voraussetzungen an wie die Befreiungsbestimmung hinsichtlich der Simultanhypotheken.
VwGH 22. 5. 1996, 93/16/0112