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Befreiung von der gerichtlichen Eintragungsgebühr für Pfandrechte an denselben Forderungen für Grundbuchskörper und Bauwerk.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenDDr. René LaurerÖBA 1997/54ÖBA 1997, 309 Heft 4 v. 1.4.1997

Die Befreiungsbestimmung zur gerichtlichen Eintragungsgebühr für Pfandrechte für dieselbe Forderung, die an einem Grundbuchskörper und an einem Bauwerk erworben wird, knüpft an dieselben Voraussetzungen an wie die Befreiungsbestimmung hinsichtlich der Simultanhypotheken.

VwGH 22. 5. 1996, 93/16/0112

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