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Sorgfaltspflichtverletzung der Bank, wenn ihr mangels Inanspruchnahme der elektronischen Informationsdienste die Konkurseröffnung nicht bekannt ist.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Hubertus SchumacherÖBA 1997/615ÖBA 1997, 300 Heft 4 v. 1.4.1997

§ 3 KO. In der bisherigen Rechtsprechung wurde die Verfolgung der Veröffentlichung der Insolvenzen in den Amtsblättern als ausreichende Vorkehrung für die Überwachung der Konkurseröffnung angesehen. Wegen der grundlegenden Änderung der Verhältnisse ist heute davon auszugehen, daß einer Bank eine Sorgfaltspflichtverietzung anzulasten ist, wenn sie die elektronischen Informationsdienste nicht in Anspruch nimmt.

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