§ 3 KO. In der bisherigen Rechtsprechung wurde die Verfolgung der Veröffentlichung der Insolvenzen in den Amtsblättern als ausreichende Vorkehrung für die Überwachung der Konkurseröffnung angesehen. Wegen der grundlegenden Änderung der Verhältnisse ist heute davon auszugehen, daß einer Bank eine Sorgfaltspflichtverietzung anzulasten ist, wenn sie die elektronischen Informationsdienste nicht in Anspruch nimmt.