Im Zuge der europäischen Harmonisierung kam es 1993 zu einer Neufassung des österreichischen Investmentfondsgesetzes, welches mit 1. 1. 1994 in Kraft trat. Der folgende Beitrag erörtert die in Österreich einer einheitlichen Praxis unterliegende Berichterstattung im Rechenschaftsbericht, der im Zusammenhang mit dem Anlegerschutz erhebliche Bedeutung zukommt. Hauptaugenmerk wird dabei auf den am gesamteuropäischen Maßstab zu messenden Mindestinhalt eines Rechenschaftsberichtes gelegt.