§ 3 KSchG. Hat der Leasingnehmer das Fahrzeug beim Händler selbst ausgesucht und die Finanzierung durch den Leasinggeber durch Unterfertigung eines Vertragsformulars in die Wege geleitet, so hat er den Leasingvertrag angebahnt und kann daher gemäß § 3 Abs 3 Z 1 KSchG nicht vom Vertrag zurücktreten.
OGH 8. 11. 1995, 7 Ob 594/94