§§ 451, 1358, 1408, 1422 f ABGB. Der bloße Realschuldner kann die Entlastung der Liegenschaft von einer Höchstbetragshypothek gegen den Willen des Pfandgläubigers nicht herbeiführen. Zur Haftung des bloßen Realschuldners.
OGH 25. 6. 1996, 1 Ob 55/95
§§ 451, 1358, 1408, 1422 f ABGB. Der bloße Realschuldner kann die Entlastung der Liegenschaft von einer Höchstbetragshypothek gegen den Willen des Pfandgläubigers nicht herbeiführen. Zur Haftung des bloßen Realschuldners.
OGH 25. 6. 1996, 1 Ob 55/95