§§ 13, 21, 26, 46, 116 KO: Der Masseverwalter ist an den Treuhandabwicklungsmodus gebunden, wenn entweder kein Rücktrittsrecht gemäß § 21 KO mehr besteht oder er sich für die Vertragserfüllung entscheidet. Ein der Finanzierung des Ankaufes einer Liegenschaft dienender Hypothekarkreditvertrag kann nach redlicher Parteiabsicht nur so verstanden werden, daß der Käufer der Bank ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaufurkunde einräumt. Die vorübergehende Sicherheit des Zurückbehaltungsrechtes soll später gegen die Hypothek ausgetauscht werden. Zum Eintritt des Masseverwalters im Konkurs des Käufers in die bei Konkurseröffnung beidseits unerfüllte Sicherungsaustauschabrede.