Mitte Januar 1996 legte der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht seine revidierten Marktrisikoregelungen vor, deren Eigenkapitalvorschriften bis spätestens Ende 1997 umgesetzt werden müssen. Im folgenden Beitrag geht der Autor auf diese Regelungen für die Erfassung der Marktrisiken bei Optionen ein und beleuchtet diese kritisch.