Zur Besprechung durch Univ.-Doz. Dr. Georg Graf, Salzburg, vorgesehen:
Den Verlust des Geldes beim Treuhänder trägt jener, der einen Anspruch auf Ausfolgung hatte.
OGH 25. 6. 1996, 10 Ob 2082/96s
Zur Besprechung durch Univ.-Doz. Dr. Georg Graf, Salzburg, vorgesehen:
Den Verlust des Geldes beim Treuhänder trägt jener, der einen Anspruch auf Ausfolgung hatte.
OGH 25. 6. 1996, 10 Ob 2082/96s