Wie Wertberichtigungen generell, müssen auch Pauschalwertberichtigungen (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) dem zum Zeitpunkt der Dotierung bestehenden (und erkennbaren) Ausmaß der Uneinbringlichkeit der Forderungen entsprechen. Der vorliegende Beitrag beschreibt den Weg zur Ermittlung des unternenmensspezifischen Durchschnittswerts für die Pauschalwertberichtigung bis hin zur periodengerechten Einbeziehung variabler Verzinsungen unter Berücksichtigung frei wählbarer Auswertungsperioden. Dem Anwender bietet sich ein Spektrum zwischen dem ersten Ansatz einer Grobanalyse und der über einen längeren Beobachtungszeitraum detailliert gegliederten Auswertung mit hoher statistischer Sicherheit.