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Maßgeblichkeit der Pfandbestellungsurkunde für den Umfang der Höchstbetragshypothek

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/448ÖBA 1994, 652 Heft 8 v. 1.8.1994

§§ 449, 451 ABGB

§§ 14, 26 GBG

Für den Inhalt und den Umfang einer Hypothek ist nur die bücherliche Eintragung in Verbindung mit der Grundbuchsurkunde maßgeblich. Sind in der Pfandbestellungsurkunde nur Forderungen aus dem Kreditverhältnis mit dem Pfandbesteller genannt, so deckt die Hypothek nicht Forderungen gegen einen anderen Kreditnehmer, für die der Pfandbesteller solidarisch haftet.

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