§§ 1400 ff ABGB
§§ 1400 ff ABGB
Sagt die Bank dem Empfänger die Durchführung des erteilten unwiderruflichen Überweisungsauftrages für den Fall des ordnungsgemäßen Einganges des Betrages auf dem Konto des Überweisenden zu, so geht sie eine abstrakte, nur durch den Zahlungseingang bedingte Verpflichtung gegenüber dem Empfänger ein.