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Zur Auslegung der Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften durch die Tiroler Bürgschaftsgemeinschaft.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/437ÖBA 1994, 404 Heft 5 v. 1.5.1994

§§ 1346, 1364 ABGB

§§ 40 f, 50 ZPO

Zur Auslegung der Klausel der Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften durch die Tiroler Bürgschaftsgemeinschaft, daß der Bürge frei wird, wenn der Gläubiger eine Pflicht verletzt und dadurch ein Ausfall entsteht. Für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses ist der Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz maßgebend.

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