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Durch die Vorschriften des § 11 KWG über die Firmenbildung sollen nicht die Vertragspartner jener Unternehmungen, die gegen diese Grundsätze verstießen, geschützt werden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/436ÖBA 1994, 400 Heft 5 v. 1.5.1994

§ 11 KWG

§ 37 HGB

§§ 2, 9 UWG

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