Durch die Vorschriften des § 11 KWG über die Firmenbildung sollen nicht die Vertragspartner jener Unternehmungen, die gegen diese Grundsätze verstießen, geschützt werden.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/436ÖBA 1994, 400 Heft 5 v. 1.5.1994