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Die Sorgfaltspflicht der Bank in der Rechtsprechung zu § 31 KO

AufsätzeDr. Georg WeisselÖBA 1994, 955 Heft 12 v. 1.12.1994

In der Einleitung der vor neun Jahren erschienenen, ersten Auflage seiner Monographie über die Konkursanfechtung hat König noch festgestellt, daß dieses Instrument erst in jüngster Zeit in der Praxis umfangreiche Beachtung und Anwendung gefunden hat [1][1]König, Anfechtung1, III.. Die vor allem im letzten Dezennium ergangenen höchstgerichtlichen Erkenntnisse belegen aber, daß sich Banken in nunmehr zunehmendem Umfang [2][2]Zu den hiefür maßgebenden Gründen Schumacher, Aktuelle Probleme, 45. mit dem je nach Lage des Falles mehr oder weniger fundierten Begehren des Masseverwalters konfrontiert sehen, die Konkursmasse via Anfechtung auf ihre Kosten zu vergrößern [3][3]Kritische Bemerkungen über den Umgang mancher Masseverwalter mit dem Anfechtungsrecht finden sich bei Schumacher, JBl 1981, 31; Hoyer, ÖJZ 1982, 377 f; Pfersmann, ÖBA 1991, 924.. Der vorliegende Beitrag befaßt sich mit der in der Praxis der Banken häufig zur Diskussion stehenden Frage, wann dieser fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit des späteren Gemeinschuldners zur Last zu legen ist.

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