Ab 1. 1. 1994 müssen alle Kreditinstitute unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform einen Anhang als Bestandteil ihrer Jahresabschlüsse erstellen. Schon im allgemeinen Handelsrecht ist es nicht ganz einfach, einen vollständigen Überblick über alle relevanten Bestimmungen des HGB zu gewinnen, umso mehr trifft dies für Kreditinstitute zu: Neben die Übernahme der bereits unübersichtlichen HGB-Vorschriften durch das BWG treten zahlreiche Ausnahmen und (teilweise verstreute) Sondervorschriften im BWG. Der Autor versucht in diesem Beitrag, einige Zweifelsfragen zu klären und der Bankpraxis mit tabellarischen Darstellungen der Anhangangaben ein Hilfsmittel in die Hand zu geben, das eine vollständige und richtige Erstellung des Anhanges erleichtern soll.