Die für die Anwendung des KapitalmarktG entscheidende Frage, wann ein Angebot öffentlich ist, war auch im Bankarchiv schon Gegenstand einer literarischen Diskussion, die allerdings bislang ein unbefriedigendes Ergebnis zeitigte. Im folgenden wird daher eine funktionale. Problemsicht versucht, die unter Einbeziehung des telos eine Rückkoppelung zwischen Öffentlichkeit und Prospektpflicht beinhaltet und gleichzeitig dem spezifischen Regelungsmodell des Gesetzgebers Rechnung tragen kann.