Im Rahmen der Neuordnung des Kreditwesenrechts stehen naturgemäß die durch die Europäische Integration motivierten, im Entwurf vorgeschlagenen Bestimmungen des BankwesenG im Vordergrund des allgemeinen Interesses. Die aus diesem Anlaß vorgesehene, wenngleich nicht europarechtlich motivierte Novelle zum SparkassenG, die bisher weniger beachtet wurde, könnte mit ihren enteignungsgleichen Wirkungen zu einem erheblichen Hemmschuh für die Entwicklung der Sparkassen zur "Europareife" werden. Gleichsam nebenbei soll auch die verfassungsrechtliche Grundlage für ein ausgegliedertes Bundesaufsichtsamt gelegt werden.