Das KWG hat mit seiner Novelle 1986 den nicht in Rechtsform der AG betriebenen Banken besondere Möglichkeiten eröffnet, ihr Unternehmen in eine AG einzubringen oder "umzuwandeln". Diese von steuerrechtlichen Vergünstigungen flankierte Regelung ist in der Praxis durchaus auf Interesse gestoßen, und zwar bei Sparkassen wie Genossenschaftsbanken. Die letzteren treffen in § 8a KWG auf spezielle Rechtsprobleme, die bislang allenfalls ansatzweise diskutiert wurden. Es kann allerdings sein, daß auch diese Problemlage alsbald ein neues Gesicht gewinnt, nämlich durch das in einer Entwurfsfassung vorliegende neue Bankwesengesetz (BWG), das - soweit Prognosen möglich sind - Anfang 1994 in Kraft treten und die Regelung des § 8a KWG in wesentlichen Punkten ändern könnte. Der vorliegende Beitrag stützt sich schwerpunktmäßig auf die geltende Rechtslage nach KWG, bezieht aber abschließend auch bereits die letztverfügbare Fassung des BWG-Entwurfs (vom 26. 11. 1992) ein.