Die Pflicht zur Liquiditätsreservehaltung nach KWG für eine Genossenschaftsbank beim "Zentralinstitut", dem sie angeschlossen ist, ist nicht gleichheitswidrig.
RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. DDr. H. Rene LaurerÖBA 1993/15ÖBA 1993, 996 Heft 12 v. 1.12.1993