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Persönliche Bürgschaftsübernahme für Schulden einer GmbH durch den Geschäftsführer der GmbH ist Verbrauchergeschäft.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1992/335ÖBA 1992, 578 Heft 6 v. 1.6.1992

§§ 1, 14 KSchG

§§ 1346 ff ABGB

Der Geschäftsführer einer GmbH, der eine persönliche Bürgschaft für Schulden der GmbH übernimmt, ist mangels eines eigenen Unternehmens als Verbraucher anzusehen.

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