vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zu den Voraussetzungen des Rechtsmißbrauchseinwandes bei Inanspruchnahme einer Garantie.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1992/334ÖBA 1992, 573 Heft 6 v. 1.6.1992

§§ 880a, 1295, 1434 ABGB

Das Zahlungsversprechen "auf erste Aufforderung" bedeutet in aller Regel, daß eine Garantie vorliegt. Voraussetzung für den Rechtsmißbrauch ist, daß zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein krasses Mißverhältnis besteht. Für den Vorwurf des Rechtsmißbrauchs wird gefordert, daß das Nichtbestehen eines Anspruchs des Begünstigten im Valutaverhältnis zur Zeit der Inanspruchnahme der Garantie als evident erwiesen wird oder der Begünstigte in Schädigungsabsicht handelt. Wird Zahlung vor Fälligkeit begehrt, so stellt dies allein keinen Rechtsmißbrauch dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!