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Eine "verkleidete Wechselbürgschaft" begründet im Zweifel keine Haftung nach bürgerlichem Recht. Zur Warnpflicht der Bank gegenüber dem Bürgen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Doz. Dr. Peter BydlinskiÖBA 1992/309ÖBA 1992, 74 Heft 1 v. 1.1.1992

§§ 1346 ff ABGB

Art 30 WechselG

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