Das Rechnungslegungsgesetz und das Börsegesetz werden die Informationsabgabe der Unternehmensleitung an die Anteilseigner verändern. Da das Börsegesetz eine Reihe von unbestimmten Gesetzesbegriffen verwendet, soll dieser Beitrag die Grundlinie zur Auslegung pro Kleinanteilsinhaber geben, die den schwächsten Teil der beteiligten Personen darstellen.