Der Garantievertrag ist in Österreich kaum gesetzlich geregelt. Insbesondere finden sich auch keine expliziten Anordnungen betreffend den Beginn und die Dauer der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Garantieverträgen. Zur Frage, ob die lange Verjährungsfrist des § 1479 ABGB (30 bzw. 40 Jahre) oder die kurze Verjährungsfrist des § 1489 ABGB (3 Jahre) Anwendung zu finden hat, herrscht - nicht zuletzt seit der Entscheidung des OGH 4 Ob 598/89, OBA 1990, 390 - Unklarheit.