§ 98 EheG
Auch jener Ehegatte, der bisher nur mit einer Sache haftete, kann unter Aufrechterhaltung dieser Sachhaftung Hauptschuldner werden.
Seite 219
§ 98 EheG
Auch jener Ehegatte, der bisher nur mit einer Sache haftete, kann unter Aufrechterhaltung dieser Sachhaftung Hauptschuldner werden.
Seite 219