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Keine Anfechtbarkeit, wenn ein hypothekarisch besicherter Darlehensgeber Befriedigung aus einer nicht verpfändeten Forderung des späteren Gemeinschuldners erlangt.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1991/297ÖBA 1991, 762 Heft 10 v. 1.10.1991

§§ 30, 31 KO

Ein Pfandgläubiger mit hinreichender Deckung der Pfandforderung im (Rest-)Wert der Pfandsache ist nicht Konkursgläubiger. Die Tilgung der Darlehensschuld des Gemeinschuldners durch den Erwerber eines Teiles der Pfandsache im Rahmen der Pfanddeckung ist anfechtungsfest.

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