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Zur Anfechtung einer Pfandbestellung wegen Inkongruenz.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/232ÖBA 1990, 564 Heft 7 v. 1.7.1990

§§ 27, 30, 39 KO

Werden Pfandrechte als Sicherstellung für schon früher bestandene Schulden eingeräumt, ist nur dann kongruente Deckung anzunehmen, wenn vor Beginn der kritischen Frist ein klagbares Recht auf Abschluß des Pfandvertrages bestand. Bei erfolgreicher Anfechtung einer Hypothek rücken die folgenden Pfandgläubiger nicht nach.

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