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Die von der kreditgewährenden Bank durch Aufrechnung erlangte Befriedigung ist kongruent, wenn der Kreditnehmer verpflichtet war, den ganzen Zahlungsverkehr über sie abzuwickeln.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/231ÖBA 1990, 564 Heft 7 v. 1.7.1990

§§ 30, 31 KO

Stand der kreditgewährenden Bank ein klagbarer Anspruch darauf zu, daß der Kreditnehmer seinen gesamten Geldverkehr über die bei ihr bestehenden Konten abwickelt, so ist die durch Aufrechnung erlangte Befriedigung kongruent.

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