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Kongruenz der Abdeckung des durch Überziehung entstandenen Debetsaldos. Verschuldete Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/226ÖBA 1990, 469 Heft 6 v. 1.6.1990

§§ 30, 31, 39 KO

Die Abdeckung eines durch Überziehung entstandenen Debetsaldos ist kongruent. Zum Vorliegen schuldhafter Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit.

OGH 30. 11. 1989, 7 Ob 662/89

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