Die Schädigungsabsicht des Schuldners hat stets der Anfechtende zu beweisen. Zur Hemmung und Unterbrechung der Fristen der §§ 2 und 3 AnfO.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/250ÖBA 1990, 948 Heft 11 v. 1.11.1990