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Voraussetzungen einer wirksamen Bürgschaftserklärung; devisenrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/249ÖBA 1990, 947 Heft 11 v. 1.11.1990

§ 1346 ABGB

§ 14 DevisenG

Aus der schriftlichen Erklärung des Burgen muß eindeutig der Wille hervorgehen, für eine fremde Schuld einzustehen. Die Bürgschaftsverpflichtung zugunsten eines inländischen Gläubigers, der einem ausländischen Schuldner einen durch die Oesterreichische Nationalbank bewilligten Kredit gewährte, bedarf keiner devisenrechtlichen Genehmigung.

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