vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ÖBA Inhaltsverzeichnis Heft 10/1990 

Heft 10 v. 1.10.1990

Aufsätze

  1. Roller, Europa gewinnt neue Konturen: Perspektiven für das Bankgeschäft
  2. Uhlir, Organisierte Terminmärkte: Eine notwendige Ergänzung der Kassamärkte
  3. Follak, Die Harmonisierung der Eigenkapitalanforderungen an Banken in den Ländern der "Zehnergruppe"
  4. Rommelfanger, Himmelsbach, Merkmale der persönlichen Kreditwürdigkeit bei Kreditanträgen mittelständischer Unternehmen
  5. Graf, Nutzung der Pfandsache durch den Pfandgläubiger?
  6. Schwenkedel, Die Beurteilung eigener Unternehmenshandelsabteilungen für Großunternehmen
  7. Maurer, Schicklgruber, Monetärer Quartalsbericht II/1990
  8. Antretter, Stahl, Reverse-Floater
  9. Csizmás, Devisenrecht in Ungarn

Rechtsprechung

    1. Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
      1. »OGH-Entscheidungen
      2. Fink, Nur eine erheblich vor Fälligkeit erfolgende Zahlung ist nach § 30 KO anfechtbar.
      3. Koziol, Zur Befriedigungstauglichkeit der Gläubigeranfechtung, wenn der Schuldner eine mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot belastete Liegenschaft verschenkt.
      4. Bydlinski, Zum Vorliegen einer Garantie oder einer Bürgschaft.
      5. Koziol, Zum Ersatz von Verfahrenskosten, wenn der Darlehensvertrag devisenrechtlich unwirksam ist.
      6. Koziol, Generelle Bewilligungen der Österreichischen Nationalbank wirken nicht zurück.
    1. Entscheidungen von Untergerichten
    2. Weissel, Ein eingeleitetes Strafverfahren erfaßt in Durchbrechung des Bankgeheimnisses das Konto eines in das Strafverfahren noch nicht involvierten Bankkunden nur unter der Voraussetzung, daß ein konkreter, sachlicher Zusammenhang zwischen dem zu öffnenden Konto und der in Untersuchung gezogenen Person besteht.
    3. Weissel, Ein konkreter Zusammenhang ist auch im Fall einer Überweisung auf das Konto eines unbeteiligten Dritten gegeben, soweit im Lichte des gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwurfes die Klärung der Frage notwendig ist, aus welchem Rechtsgrund und an wen gezahlt wurde.