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Unterbliebene Zustellung des Inventars

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/157NZ 2025, 532 - 534 Heft 9 v. 8.10.2025

1. Das Inventar bedarf zu seiner Feststellung keiner Annahme oder Entscheidung des Gerichts. Deshalb besteht innerhalb des Abhandlungsverfahrens grundsätzlich keine Möglichkeit, das Inventar als solches oder die dabei vorgenommene Bewertung zu überprüfen.

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