1. Die Rechtsmeinung der Vorinstanzen, wonach eine von der Erblasserin gegenüber dem Vermieter abgegebene Erklärung, sie verzichte zu Gunsten (unter anderem) der Bekl auf ihre Mietrechte, keinen der Pflichtteilsbemessung zu Grunde zu legenden wirtschaftlichen Wert habe, ist keine Fehlbeurteilung.

