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Recht auf Inventarisierung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/183NZ 2025, 594 - 596 Heft 10 v. 3.11.2025

1. Pflichtteilsberechtigte sind grundsätzlich zur Stellung eines Inventarisierungsantrags berechtigt. Dem (bloß) präsumtiven Erben kommt hingegen kein Antragsrecht nach § 165 Abs 1 Z 6 AußStrG zu.

2. Der Pflichtteilsberechtigte, der gleichzeitig als gesetzlicher Miterbe in Betracht kommt, aber (noch) keine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, ist zur Antragstellung berechtigt.

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