1. Der Überlassung an Zahlungs statt steht eine bedingte Erbantrittserklärung nicht entgegen.
2. Eine bedingte Erbantrittserklärung kann nur bis zur Inventarisierung in eine unbedingte umgewandelt werden.
2 Ob 98/24m
1. Der Überlassung an Zahlungs statt steht eine bedingte Erbantrittserklärung nicht entgegen.
2. Eine bedingte Erbantrittserklärung kann nur bis zur Inventarisierung in eine unbedingte umgewandelt werden.
2 Ob 98/24m
