Das Begehren auf Vertragsunterfertigung aus einem Optionsvertrag ist ein massebezogener Anspruch und keine persönliche Leistung des Schuldners iSd § 6 Abs 3 IO. Ihr Eigentumsübertragungsanspruch ist mit dem Schätzwert als Insolvenzforderung anzumelden.
17 Ob 4/24y