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Verjährung des Anspruchs auf den Schenkungspflichtteil: Anwendung der 30-jährigen Frist des § 1487a ABGB auf Altfälle

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/137NZ 2024, 475 - 477 Heft 9 v. 27.9.2024

1. Ist ein Anspruch auf den Schenkungspflichtteil wegen einer Vereinbarung über dessen spätere Fälligkeit am 1. 1. 2017 noch nicht verjährt, so ist die Frage der Verjährung iS der Übergangsbestimmung des § 1503 Abs 7 Z 9 Satz 1 nach § 1487a idF ErbRÄG 2015 zu beurteilen. § 1503 Abs 7 Z 9 Satz 2 kommt nicht zur Anwendung.

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