Mangels eines örtlich zuständigen Gerichts trotz bestehender internationaler Zuständigkeit nach der EuErbVO ist der Ordinationsantrag für eine Erbschaftsklage berechtigt.
2 Nc 16/24m
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Mangels eines örtlich zuständigen Gerichts trotz bestehender internationaler Zuständigkeit nach der EuErbVO ist der Ordinationsantrag für eine Erbschaftsklage berechtigt.
2 Nc 16/24m
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