1. Der Gesetzgeber hat bereits bei Beratung über das WEG 2002 die Notwendigkeit einer Novellierung des WGG in Hinblick auf die neuen Regelungen des WEG 2002 erkannt.
1. Der Gesetzgeber hat bereits bei Beratung über das WEG 2002 die Notwendigkeit einer Novellierung des WGG in Hinblick auf die neuen Regelungen des WEG 2002 erkannt.