Die Behauptung, dass eine Anordnung des Pflegschaftsgerichts (betreffend eine Wohnungseigentümerin als Betroffene) an einen Versicherer in die Rechte der Eigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmerin eingreift, begründet die Rekurslegitimation der Eigentümergemeinschaft.
1 Ob 3/24h