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Pflichtteilsprozess: Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/75NZ 2024, 258 - 259 Heft 5 v. 27.5.2024

1. Ist zum Zeitpunkt der E über einen Ablehnungsantrag ein früherer Ablehnungsantrag gegen den nunmehr entscheidenden Richter bereits rechtskräftig (im verneinenden Sinn) erledigt worden, ist dieser Richter an der späteren E nicht iSd § 25 JN gehindert.

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