Seit der E des LGZ Wien v 8. 6. 2021, 44 R 201/21s wird die vom Gericht bejahte Ersatzpflicht der im Erbrechtsstreit unterlegenen Partei für die Kosten der Entschädigung eines Verlassenschaftskurators rege diskutiert. Mit der E des LGZ Wien v 31. 10. 2023, 42 R 95/23s, 42 R 96/23p (NZ 2024/12 in diesem Heft auf Seite 35) hat ein anderer Rechtsmittelsenat desselben Gerichts die gegenteilige Auffassung vertreten. Der folgende Beitrag liefert einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion und stimmt den die Ersatzpflicht ablehnenden Stimmen zu.