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Zur Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen an die Eigentümergemeinschaft (auch bei Bestehen von Fruchtgenussrechten)

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/4NZ 2024, 15 - 18 Heft 1 v. 26.1.2024

1. Die Abtretung von die Liegenschaft betreffenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen nach § 18 Abs 2 WEG 2002 kann sowohl Ansprüche bezüglich der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte als auch solche bezüglich allgemeiner Teile der Liegenschaft und insbesondere auch sowohl vertragliche als auch deliktische (Schadenersatz-)Ansprüche erfassen.

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