Aus dem Recht des Gerichts, einen Liquidator zu bestellen oder aus wichtigem Grund abzuberufen, ergibt sich keine Weisungsbefugnis dahingehend, wie der Liquidator diese Tätigkeit auszuüben hat.
6 Ob 130/23w
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Aus dem Recht des Gerichts, einen Liquidator zu bestellen oder aus wichtigem Grund abzuberufen, ergibt sich keine Weisungsbefugnis dahingehend, wie der Liquidator diese Tätigkeit auszuüben hat.
6 Ob 130/23w
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