Fehlt einem fristgebundenen Schriftsatz ein Inhaltserfordernis, dann ist - auch in Verfahren außer Streitsachen nach § 10 Abs 4 AußStrG - ein Verbesserungsverfahren einzuleiten.
6 Ob 115/23i
Fehlt einem fristgebundenen Schriftsatz ein Inhaltserfordernis, dann ist - auch in Verfahren außer Streitsachen nach § 10 Abs 4 AußStrG - ein Verbesserungsverfahren einzuleiten.
6 Ob 115/23i