1. Bei üblicher Ausgestaltung der Rechtsposition eines Treuhänders zu den Kaufvertragsparteien eines Liegenschaftskaufvertrags liegt nach stRsp eine mehrseitige Treuhand vor, bei der sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Treugeber sind.
1. Bei üblicher Ausgestaltung der Rechtsposition eines Treuhänders zu den Kaufvertragsparteien eines Liegenschaftskaufvertrags liegt nach stRsp eine mehrseitige Treuhand vor, bei der sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Treugeber sind.