Auch bei Schäden an Liegenschaften kommt ein Zuspruch eines merkantilen Minderwerts in Betracht. Eine starre "Bagatellschadensgrenze" in dem Sinne, dass eine Wertminderung dann nicht ersatzfähig sei, wenn ein "Bagatellschaden" vorliege, weil die Reparaturkosten weniger als 10 % des Wiederbeschaffungswerts ausmachen, besteht dabei nicht; es sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.